MK:

DDR

Zwischen 1960 und 1989 wurden etwa 130.000 von insgesamt 280.000 politisch Verurteilten nach dem so genannten „Asozialenparagraphen 249“ im Strafgesetzbuch der DDR schuldig gesprochen.
Die Kinder der Inhaftierten wurden oft zu Verwandten gegeben, in Heimen untergebracht oder zur Adoption freigegeben. Alle Adoptionen in der DDR waren sogenannte Inkognito-Adoptionen. Kontakte zwischen Adoptiveltern und leiblichen Eltern waren weder vorgesehen noch erwünscht. Die Aktenlage ist prekär. Es konnten bislang sieben Fälle nachgewiesen werden, bei denen es sich um Zwangsadoptionen handelt, die Dunkelziffer ist vermutlich weitaus höher.